„Recht auf Selbstbestimmung“
Seit 01. Juni 2006 können in Österreich lebende Personen vorweg eine klare Regelung über Maßnahmen oder Durchführung einer medizinischen Behandlung treffen. Dadurch wird in Österreich das Grundrecht auf Selbstbestimmung im medizinischen Behandlungsbereich verstärkt. Mit 01.07.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Aus „Sachwaltern“ werden dann „Erwachsenenvertreter“. Es wird nunmehr der betroffenen Mensch in den Mittelpunkt
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