Kurzanalyse Änderungen Arbeitzeitgesetz (AZG)
1. Ausweitung der Nichtgeltung des Arbeitszeitrechts auf sonstige Arbeitnehmer bisher: nur leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind – derzeit, wie auch übrigens bereits vor EU-Betritt idR jene leitenden Angestellten, die auf das wirtschaftliche Schicksal des Betriebs Einfluss nehmen. Nunmehr sind auch sonstige Arbeitnehmer vom AZG ausgenommen, denen maßgebliche Entscheidungsbefug-nisse übertragen sind und deren
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