• „Recht auf Selbstbestimmung“

    Seit 01. Juni 2006 können in Österreich lebende Personen vorweg eine klare Regelung über Maßnahmen oder Durchführung einer medizinischen Behandlung treffen. Dadurch wird in Österreich das Grundrecht auf Selbstbestimmung im medizinischen Behandlungsbereich verstärkt. Mit 01.07.2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Aus „Sachwaltern“ werden dann „Erwachsenenvertreter“. Es wird nunmehr der betroffenen Mensch in den Mittelpunkt gestellt, um Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lange und umfassend zu erhalten.

    Auf Einladung der AK Tirol referierte Dr. Günter Atzl, Direktor der Tiroler Ärztekammer, in der Bezirkskammer Imst zum Thema “Recht auf Selbstbestimmung”.

    Dr. Atzl ging gleich am Beginn seines Referates auf die Patientenverfügung ein, mit welcher man medizinische Behandlungen bzw. lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann für den Fall, dass man zum Zeitpunkt der anstehenden Behandlung nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist, oder sich nicht mehr eindeutig äußern kann.

    Der Referent wies auf die Bedeutung und den Umstand hin, dass es neben der Einhaltung der Formalitäten wichtig ist, die eigenen Lebensumstände zu betrachten, einen Arzt des Vertrauens bei der Erstellung der Verfügung beizuziehen und der Familie nachvollziehbar zu erklären, warum man seinen Willen so abgefasst hat.

    Bezüglich der Vorsorgevollmacht wies Dr. Atzl darauf hin, dass eine solche mitunter die Bestellung eines Sachwalters bzw. Erwachsenenvertreters erspart und eben schon vorzeitig bestimmt wird, wer für mich tätig werden soll, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen kann.

    AK-Vizepräsident Reinhold Winkler freute sich nicht nur darüber, dass knapp 30 Besucher zur Informationsveranstaltung gekommen sind, sondern auch speziell darüber, dass die Kammerrätinnen Beate Flunger, Barbara Gstrein und Nadja Hackl, Frau Martina Höllrigl sowie das gesamte Mitarbeiterteam der Bezirkskammer Imst anwesend waren. Winkler hält die fachliche und soziale Kompetenz als entscheidende Voraussetzung dafür, dass den Menschen schnell und gut geholfen werden kann. Daher ist es wichtig, das vorhandene Wissen zu vertiefen und sich ständig neues Wissen anzueignen.

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