Experten-Tipps für reibungslose erste Lehrmonate
Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses sind die sogenannte Probezeit, in der sowohl der Lehrberechtigte, als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen können. Die Auflösung muss jedoch schriftlich erfolgen! Freifahrt für Lehrlinge. Zu Beginn ist es für den Lehrling wichtig, die Lehrlingsfreifahrt zu organisieren. Lehrlinge können die Freifahrt für Schüler
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