Was tun, wenn es kracht?
Der Infoabend mit Univ.-Ass. Mag. Christoph Kronthaler stand ganz im Zeichen von Haftung und Schadenersatz nach Auto – Sport – und Freizeitunfällen. Es wurde den Besuchern anhand von praxisnahen Beispielen viel Wissenswertes über Unfallfolgen und insbesondere über Ansprüche der Geschädigten vermittelt und auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht in allen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass eine Versicherungsdeckung besteht. Nicht selten versuchen Versicherer, sich unter Berufung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Leistungspflicht mit der Begründung einer Obliegenheitsverletzung zu entziehen. Kaum jemand würde vermuten, dass man gegen die Versicherungsbedingungen verstößt, also eine Obliegenheitsverletzung begeht, wenn man als Unfallgegner nicht abwartet, bis der Verletzte abtransportiert wird, auch wenn die Rettung längst vor Ort ist. Weiters hat Hr. Mag. Kronthaler allfällige Schadenersatzansprüche, von den Heilungskosten über den Verdienstentgang bis hin zur Minderung der Erwerbsfähigkeit, ausführlich behandelt und dem Thema Hubschrauberrettung, unter Hinweis auf die ungelöste Problematik in Tirol, ein eigenes Kapitel gewidmet. Dabei konnte auch er nicht umhin, auf den unbefriedigenden Umstand hinzuweisen, dass verendetes Almvieh in dieser Hinsicht „besser behandelt wird“ und dem Tierhalter nur ein geringer Selbstbehalt verbleibt.
Mag. Kronthaler hat mit großer Fachkompetenz überzeugt und den Besuchern die komplexe Materie mittels anschaulicher Beispiele verständlich aufbereitet. Von der Möglichkeit zur Fragestellung wurde im Anschluss an den Vortrag vom Publikum ausgiebig Gebrauch gemacht.
