• Vorsicht beim Wechsel von Gas- und Stromanbietern: Schnäppchenangebote können teuer werden!

    Immer häufiger wenden sich enttäuschte Kunden an die AK Tirol, da sich nach einem Anbieterwechsel bei Strom bzw. Gas nicht die gewünschte Ersparnis eingestellt hat. Viele Lieferanten gewähren nämlich für Neukunden umfangreiche Neukundenrabatte – teilweise werden Nachlässe von bis zu 85 % gewährt! Allerdings gelten diese nur für ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres wird der reguläre Tarif verrechnet. Und dieser kann deutlich höher sein, als beim bisherigen Anbieter. Die Folge: Die Ersparnis des ersten Jahres dreht sich im zweiten Jahr ins Gegenteil. So ergibt sich beispielsweise bei einem Stromprodukt aufgrund des Neukundenrabattes eine Ersparnis von 190 Euro. Ab dem zweiten Jahr ist dasselbe Produkt jedoch um 148 Euro teurer als der Referenztarif!

    Alles andere als ein Schnäppchen. Rechtlich ist diese Art des Tarifangebotes möglich. Auch in den der AK bekannten Fällen finden sich in den Vertragsunterlagen Hinweise, dass Rabatte nur im ersten Vertragsjahr gewährt werden. Problematisch ist die Situation bei Werbematerialien und auf Vergleichsportalen, wenn ein Hinweis auf die Neukundenrabatte nur im Kleingedruckten zu finden ist. Und bei Beratungsgesprächen kann diese Information überhaupt untergehen. Dabei kann der Konsument, der im guten Glauben den Lieferanten gewechselt hat, dauerhaft die angekündigte Ersparnis zu erhalten, im Nachhinein kaum noch belegen, dass er nicht ausreichend informiert wurde. Manchen Kunden fällt überhaupt erst im Rahmen der zweiten Jahresabrechnung auf, dass sie statt der erwarteten Gutschrift plötzlich eine Nachzahlung zu leisten haben.

    Die AK empfiehlt deshalb allen Konsumenten, die ihren Strom- oder Gasanbieter nicht jedes Jahr wechseln wollen, sich genau nach dem Tarif (Arbeitspreis pro kWh, Grundpreis pro Monat) ohne Neukundenrabatt zu informieren, und diesen mit dem bisherigen Tarif zu vergleichen. Dies erspart böse Überraschungen. Wer bereits den Anbieter gewechselt hat und im Nachhinein feststellt, dass sich die erhoffte Ersparnis nur aufgrund des Neukundenrabattes im ersten Jahr ergibt, sollte noch vor Ablauf des ersten Vertragsjahres einen neuen Vergleich anstellen. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Jahr kann zu einem anderen Anbieter gewechselt werden.

    Zudem ist es sinnvoll, sich allgemeine Informationen über den Lieferanten einzuholen, bevor man einen Wechsel durchführt. Eine Recherche im Internet kann beispielsweise hilfreich sein und wichtige Kenntnisse bringen, damit negative Überraschungen vermieden werden.

    Mehr Transparenz. Die AK Tirol fordert in diesem Zusammenhang alle Anbieter bzw. sonstige Vermittler derartiger Dienstleistungen auf, ihre Angebote bzw. die jeweiligen Angebotsunterlagen und Informationen so zu gestalten, dass auf allfällig befristete Neukundenrabatte ausdrücklich und entsprechend transparent hingewiesen wird: Etwa in Werbematerialen und im Vertrag selbst an auffälliger Stelle. Kunden müssen jedenfalls rechtzeitig (und vor Entscheidung über einen möglichen Tarifwechsel!) über diese wesentlichen Vertragsdetails entsprechend informiert bzw. aufgeklärt werden.

    Bei Fragen helfen die Experten der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 – 1461.