• Standortagentur gehört extern evaluiert

    Rund 9 Millionen Euro ließ sich das Land 2014 die Standortagentur Tirol kosten. Wie weit sich deren Aktivitäten aber tatsächlich niederschlagen – mit Betriebsansiedlungen, neuen Arbeitsplätzen etc. – wurde noch nie überprüft. „Es ist höchste Zeit, die mittel- und langfristigen Effekte zu durchleuchten“, so AK Präsident Zangerl. Die 168. AK Vollversammlung forderte die Tiroler Landesregierung einstimmig auf, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit im Bereich Betriebsansiedlungen extern evaluieren zu lassen. Dabei will die AK Tirol auch Antworten auf einen siebenteiligen Fragenkatalog.

    Es scheint ein gut gehütetes Geheimnis zu sein, ob und welche nachhaltigen Effekte die Standortagentur Tirol für den heimischen Arbeitsmarkt nun tatsächlich ausgelöst hat. Immerhin verfügt sie über ein Jahresbudget von rund 9 Millionen Euro (laut Tätigkeitsbericht 2014) – bei nur 39,5 Vollzeitäquivalenten.

    Tatsache ist: Die AK Tirol hat mehrfach gefordert, die bisherigen Leistungen dieser Landeseinrichtung zu prüfen und endlich auch Arbeitnehmervertreter einzubinden. Doch Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf als Kuratoriumsvorsitzende blieb trotz aller Ankündigungen Antworten schuldig.

    Deshalb beschäftigt die Standortagentur nun auch die 168. Vollversammlung der AK Tirol: „Wir fordern die Landesregierung auf, endlich extern evaluieren zu lassen, inwieweit die Tätigkeiten im Bereich der Betriebsansiedlungen auch wirksam und nachhaltig sind. Wir haben 7 Fragen ausgearbeitet, die miteinzubeziehen sind“, betont AK Präsident Erwin Zangerl. „Bislang wurde noch nie eine externe Wirkungsevaluierung durchgeführt. Angesichts der beträchtlichen öffentlichen Mittel, die an die Standortagentur seit deren Gründung 1997 fließen, ist dies aber dringend notwendig. Wir haben mehr als 20.000 Arbeitslose in Tirol, da müssen Gelder sinnvoll investiert werden, um ganzjährige Vollzeitarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.“

    7 Fragen zur Standortagentur

    Die AK Vollversammlung fordert, dass folgender Fragenkatalog bei der externen Überprüfung miteinfließen soll:

    Wie lautet die aktuelle Gesamtbilanz zu den Arbeitsplätzen in Unternehmen, die durch Betriebsansiedlungen der Standortagentur Tirol nach Tirol geholt wurden?

    In welchem Ausmaß konnten die geplanten Arbeitsplätze, die in den Tätigkeitsberichten angegeben wurden, auch tatsächlich in angesiedelten Unternehmen realisiert werden? Schließlich basieren die Zahlen in den Tätigkeitsberichten auf Angaben zu geplanten Unternehmensprojekten.

    Wie viele dieser Arbeitsplätze sind dauerhafte Ganzjahresarbeitsplätze? Wie viele sind Teilzeit- bzw. Leih- oder Leasingarbeitsplätze? Wie viele Arbeitsplätze, die durch Ansiedlung geschaffen wurden, wurden aus dem Arbeitskräftepotential Tirols abgedeckt und wie viele durch Anwerbung in anderen Arbeitsmärkten?

    Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse wurden während der letzten 5 Jahre (als Beobachtungszeitraum) verzeichnet?

    Wie viele Ansiedlungen und wie viele Neugründungen mit Standort in Tirol wurden begleitet?

    Wie viele der Unternehmen, die durch Aktivitäten der Standortagentur Tirol angesiedelt wurden, sind nach wie vor tätig? Besteht der Betriebssitz noch in Tirol oder wurde der Standort verlagert?

    Wie viele angesiedelte Unternehmen gaben ihre Tätigkeit wieder auf? Und wie viele Arbeitsplätze waren durch eventuelle Betriebsaufgaben betroffen?

    Hintergrund

    Laut Eigendarstellung und in der Argumentation der Landesregierung versteht sich die Standortagentur als „zentrales Instrument“ der Tiroler Standortpolitik. Als solches muss sie auch regelmäßig einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

    Die letzte Prüfung der Standortagentur Tirol (vormals Tiroler Zukunftsstiftung) fand allerdings 2003 (!) durch den Landesrechnungshof Tirol statt. Und diese konzentrierte sich auf die finanzielle Gebarung und die institutionelle Einbindung in die Tiroler Verwaltung. Die ausgelösten Beschäftigungseffekte, deren Nachhaltigkeit auf dem Tiroler Arbeitsmarkt sowie Stabilität und Weiterentwicklung der angesiedelten Unternehmen wurden dabei jedoch nicht evaluiert.

    Andererseits haben sich aber seit 2003 sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, als auch die gesetzlichen Vorgaben für die Standortagentur Tirol deutlich verändert, etwa 2010 durch die Novelle des Landesgesetzes zur Errichtung der Zukunftsstiftung.

    Zeitungsbericht: