Schenken oder vererben neu
Seit 1.1.2016 sind nun alle im letzten Jahr im Zuge der Steuerreform beschlossenen Änderungen in Geltung. Mitbetroffen sind dadurch auch Schenkungen und Erbschaften – insbesondere im Zusammenhang mit der Grunderwerbs- und Immobilienertragsteuer. Dass die Steuer seit heuer grundsätzlich nicht mehr vom Einheitswert, sondern durch neue Methoden bzw. den Verkehrswert berechnet wird, hat im abgelaufenen Jahr
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