Schenken oder vererben neu
Seit 1.1.2016 sind nun alle im letzten Jahr im Zuge der Steuerreform beschlossenen Änderungen in Geltung. Mitbetroffen sind dadurch auch Schenkungen und Erbschaften – insbesondere im Zusammenhang mit der Grunderwerbs- und Immobilienertragsteuer.
Dass die Steuer seit heuer grundsätzlich nicht mehr vom Einheitswert, sondern durch neue Methoden bzw. den Verkehrswert berechnet wird, hat im abgelaufenen Jahr 2015 eine wahre Flut bei „Übergaben“ bewirkt, was Notar Mag. Albrecht auch bestätigen konnte. Doch was sich nunmehr tatsächlich geändert hat, wurde im Vortrag ausführlich erörtert. Das eigentliche (große) Erbrechts-Änderungsgesetz selbst, soll in seinen zentralen Punkten ja erst mit 1.1.2017 in Kraft treten, hat aber bereits im Vortrag eine wichtige Rolle gespielt.
Notar Mag. Klaus Albrecht aus Telfs hat in seinem interessanten Vortrag die steuerrechtlichen Neuerungen anschaulich dem Publikum präsentiert, aber auch kurz einen gezielten Ausblick auf die bevorstehenden Änderungen ab 2017 gemacht. Insbesondere einschneidende Änderungen beim Pflichtteilsrecht, aber auch Ansprüche für pflegende Verwandte stellen hier wesentliche Neuerungen dar und wurden gekonnt erörtert und haben so die Erwartungen des Publikums zweifellos erfüllt. Die anschließende Resonanz der Zuhörer kann als durchwegs positiv gesehen werden.
Vom Bezirkskammerleiter Mag. Gregor Prantl konnte bei diesem Vortrag auch Kammerrat Markus Obojes willkommen geheißen werden, der auch die Grußworte des Präsidenten überbrachte. Im Anschluss an den Vortrag wurden vom Notar natürlich noch offene Fragen beantwortet und spezielle Einzelprobleme erörtert.
Seitenblicke:



