• Resolution gegen menschenunwürdige und rechtsverachtende Behandlung von Mitarbeitern der Post AG

    Wenn es um „personalpolitische Maßnahmen“ geht, schreckte die Österreichischen Post AG bereits in der Vergangenheit nicht vor Rechtswidrigkeiten zurück. Aktuell sorgt ein weiterer perfider Plan für Aufregung: Um die Rechtslage für die Belegschaftsmitglieder abzuklären, werden von den Personalausschüssen derzeit Musterprozesse geführt. Und die Post beharrt darauf, dass dafür drei Betroffene namhaft zu machen sind. Mit fatalen Folgen: Werden mit diesen Mitarbeitern doch sofort „Trennungsgespräche“ geführt! Deshalb fordert die 167. Vollversammlung der AK Tirol die Bundesregierung mit einer Resolution auf, diese unhaltbaren Vorgehensweisen sofort abzustellen.

    Die Österreichische Post AG steht im Mehrheitseigentum der Republik Österreich. „Umso mehr dürfte man sich da erwarten, dass sie sich an die Gesetze hält und mit ihren Mitarbeitern zumindest einen menschlich respektvollen Umgang pflegt“, betonte AK Präsident Erwin Zangerl im Rahmen der 167. Vollversammlung der AK Tirol. „Aber weit gefehlt: Beides wird seit Jahren sogar bewusst missachtet, wie mehrere Fälle belegen:“

    • Immer wieder musste gegen eindeutig rechtswidrig von der Post AG abgeschlossene Kettendienstverhältnisse prozessiert werden. Während der Prozesse wurde sogar Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt.

    • der besondere Status eines behinderten Menschen wurde negiert;

    • ältere Mitarbeiter, insbesondere Beamte, werden unter Androhung von örtlich weiten Versetzungen aus dem Unternehmen gezwungen;

    • fadenscheinige Kündigungen von ehemaligen Vertragsbediensteten werden ausgesprochen;

    • Mitwirkungsrechte von Belegschaftsorganen werden missachtet.

    • Außerdem wurde in wichtigen dienstrechtlichen Angelegenheiten mehrfach die Bescheiderlassungspflicht der Personalämter binnen sechs Monaten verletzt – offenbar absichtlich, zumal es sich um durchaus einfache Rechtsfragen handelte.

    Nun ist diese systematische Vorgehensweise der Österreichischen Post AG um eine Facette reicher.

    Die Personalausschüsse führen derzeit Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG, um in Musterprozessen die Rechtslage für ihre Belegschaftsmitglieder abklären zu können. Derartige Musterverfahren können nur dann geführt werden, wenn eine größere Gruppe von Mitarbeitern von der gerichtlich abzuklärenden Rechtsfrage betroffen ist. Deshalb verlangt das Gesetz, dass vom klagenden Personalvertretungsorgan drei Betroffene „namhaft“ zu machen sind.

    Obwohl aber bei der Post AG schon aufgrund der hohen Anzahl von Beschäftigten völlig klar ist, dass jedenfalls drei Betroffene existieren, beharrt die Österreichische Post AG darauf, dass drei Personen namentlich genannt werden müssen.

    Anlass für „Trennungsgespräche“

    Hinter diesem Beharren auf einer rein formalen Prozessvoraussetzung, die bei der Post AG jedenfalls erfüllt ist, verbirgt sich ein perfider Plan. Dies hat sich in Kärnten deutlich gezeigt: Mit den Mitarbeitern, die bei Gericht namhaft gemacht wurden, werden sofort „Trennungsgespräche“ geführt! Dabei müssen die Betroffenen ihrer Namhaftmachung gar nicht zugestimmt haben, ja nicht einmal davon wissen.

    Zangerl: „Das menschenverachtende Ziel, das die Österreichische Post AG verfolgt, ist klar: Wer nur irgendwie im Dunstkreis der Geltendmachung von berechtigen Ansprüchen aufscheint, hat im Unternehmen nichts mehr verloren. Jeder, der von der Personalvertretung genannt wird, verliert seinen Arbeitsplatz. Und gleichzeitig verliert die Personalvertretung auch ihre drei Betroffenen für den Prozess, weil diese ja nicht mehr bei der Post AG arbeiten.“

    Resolution

    Die AK Vollversammlung ist bestürzt über derartige Vorgehensweisen, die die Menschenwürde verletzen und rechtsverachtend sind. Deshalb forderte sie die Bundesregierung und im Besonderen Finanzminister Schelling mit einer Resolution auf, diese unhaltbaren Methoden der Österreichischen Post AG sofort mit entsprechenden Maßnahmen abzustellen.