Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht!
Ausgehend vom Grundsatz der Patientenautonomie, wonach Ärzte Behandlungen an einem Patienten nur mit dessen ausdrücklicher Genehmigung vornehmen dürfen, sind in Österreich im Jahr 2006 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gesetzlich geregelt worden.
Demnach ist eine Patientenverfügung eine schriftlich verfasste und gewissen Formvorschriften entsprechende Willenserklärung, mit der Patienten bestimmte zukünftige Behandlungen ablehnen können, sollten dann Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit eingeschränkt sein. Möglich sind sowohl eine verbindliche, als auch eine beachtliche Patientenverfügung, je nachdem ob sämtliche Formvorschriften eingehalten wurden oder nicht.
Derzeit verfügen etwa 4% der Österreicher über eine Patientenverfügung, aber ist das Interesse – wie auch die Besucheranzahl bei dieser Veranstaltung gezeigt hat – stets steigend.
Mit einer Vorsorgevollmacht hingegen können einem Bevollmächtigten bestimmte Angelegenheiten im Falle von Entscheidungsunfähigkeit übertragen werden, um der gerichtlichen Bestellung eines Sachwalters vorzubeugen. Neben Vertretungen bei Behörden und in Vermögensangelegenheiten, können auch Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten übertragen werden.
In seinem Vortrag hat Ärztekammer-Direktor Dr. Günter Atzl neben den gesetzlichen Grundlagen auch konkrete Vorgehensweisen und Beispiele erläutert, ferner individuelle Fragen beantwortet, sowie Ausblicke auf Pläne für die Zukunft gegeben. Zu dieser Informationsveranstaltung konnten vom Bezirkskammerleiter auch das ehemalige AK-Vorstandsmitglied Alfons Kaufmann, die Kammerräte Johann Seiwald und Mag. Martin Schaffenrath begrüßt werden, der auch die Grußworte des Präsidenten überbrachte und ist der interessante und erfolgreiche Informationsabend anschließend im gegenseitigen Austausch langsam ausgeklungen.
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