Ministerium stellt klar: Unzulässige Beschäftigung von Tiroler Tourismus-Schülern bei Schulveranstaltungen
Die Schülerinnen und Schüler unserer Tiroler Tourismusfachschulen leisten wirklich Tolles. Und immer wieder gibt es Gelegenheiten, sich persönlich davon zu überzeugen. So insbesondere bei auswärtigen Events und Banketten von Unternehmen oder öffentlichen Institutionen, die zum Teil auch abends und nachts stattfinden, bei denen die Schülerinnen und Schüler – mit großem Beifall begleitet – das Catering und das Servieren von Speisen und Getränken übernehmen. Eltern betroffener Schüler haben bei der AK Tirol diesbezüglich nachgefragt.
Nur: Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden und da hapert es offenbar, wie nun die Arbeiterkammer Tirol herausgefunden hat. Solche Einsätze zusätzlich zur Schulzeit sind für die Betroffenen durchaus strapaziös und so haben Eltern betroffener Schüler bei der AK Tirol nachgefragt, ob denn dies alles rechtens sei. Insbesondere wurde der AK Tirol ein Aufnahmevertrag einer Tourismusfachschule vorgelegt, wonach sich die Schülerinnen und Schüler verpflichten, an Events, Banketten und Catering als Schulveranstaltungen mitzuarbeiten und darüber hinaus freiwillig bei diesen „schulbezogenen Veranstaltungen“ beschäftigt sein können.
Die AK Experten kamen zum Ergebnis, dass dies so nicht rechtens sein kann und um endgültig sicher zu gehen, wurde das Bundesministerium für Bildung eingeschaltet.
Die Antwort des Bildungsministeriums ist eindeutig. Diese Passage im Aufnahmevertrag entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern bei auswärtigen Events und Banketten kann nicht als Schulveranstaltung und auch nicht als schulbezogene Veranstaltung gewertet werden.
Vielmehr sind solche Einsätze nur im Rahmen des Unterrichtsgegenstands „Betriebspraktikum“ bzw. „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ zulässig. Es handelt sich dabei um Unterricht, der als Schulzeit stattzufinden hat. Findet dieser außerhalb der Schule statt, dann sind diese Einsätze zu marktüblichen Preisen abzurechnen, denn es kann nicht Ziel der Schule bzw. der Ausbildung sein, in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen zu treten – so zusammengefasst das Bundesministerium für Bildung.
„Ich bewundere immer, was die Schülerinnen und Schüler unserer Tourismusfachschulen alles leisten, einfach perfekt!“, meint AK Präsident Erwin Zangerl: „Nur die Tourismusschulen müssen sich an das Gesetz halten. Pro Jahr absolvieren rund 850 junge Menschen eine der Tiroler Tourismusschulen. Wenn die rechtswidrigen Zustände im Tourismus schon bei der Ausbildung beginnen, dann darf sich die Wirtschaft später nicht wundern und darüber beklagen, dass so viele Mitarbeiter aus dieser Branche flüchten. Ich gehe zumindest davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler bei ihren Einsätzen korrekt abgerechnet werden.“
