Kalte Progression muss abgegolten werden, Pläne bei Grunderwerbssteuer sind zu ändern!
Zwei seit langem geltende Ungerechtigkeiten im Steuersystem möchte die Arbeiterkammer Tirol nun endlich beseitigt wissen: Sie forderte in ihrer 167. Vollversammlung eine Abgeltung der kalten Progression sowie die Beseitigung von Ungleichgewichten bei der Grunderwerbssteuer.
Im Zuge der Diskussionen rund um die Lohnsteuerreform mahnt die AK Tirol in ihrer jüngsten Vollversammlung ein, wichtige steuerliche Aspekte endlich zu reformieren und nicht unter den Teppich zu kehren. Dazu zählt zum einen die „kalte Progression“, die schleichende jährliche Steuererhöhung, die die arbeitende Bevölkerung automatisch trifft, ohne dass per Gesetz eine Steuererhöhung beschlossen werden muss. Da die einzelnen Steuertarif-Stufen in Österreich nicht an die jährliche Inflation, sprich Preissteigerung, angepasst werden, kann der Staat dadurch beträchtliche Mehreinnahmen verbuchen, während Arbeitnehmer gleichzeitig Reallohnverluste erleiden, vor allem im unteren und mittleren Einkommensbereich.
„Ohne Gegenmaßnahmen würde jede Steuerreform in kürzester Zeit durch die kalte Progression aufgefressen werden und der Reform-Effekt der jetzt geplanten Steuerreform würde verpuffen“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Deshalb brauche es endlich, nach Vorbild anderer OECD-Staaten, eine jährliche Anpassung des Steuertarifs an die Inflationsrate.
Die AK Tirol forderte aus diesem Grund in ihrer 167. Vollversammlung Finanzminister Schelling einstimmig auf, umgehend eine gesetzliche Regelung zu erlassen, wonach der Steuertarif und die Steuerabsatzbeträge regelmäßig an die Preis- oder Lohnentwicklung angepasst werden.
Ungleichgewichte beseitigen. Eine weitere Forderung der Vollversammlung betrifft die Grunderwerbssteuer, die im Zuge der Steuerreform erhöht werden soll. Ab 2016 sollen nämlich unentgeltliche Weitergaben auf Basis des Verkehrswertes und nicht mehr wie bisher auf Basis des dreifachen Einheitswertes berechnet werden. Allerdings mit einer Ausnahme: Nur bei Weitergaben im Bereich der Land- und Forstwirtschaft soll weiterhin der einfache Einheitswert zur Anwendung kommen.
„Aus Sicht der Arbeiterkammer ist diese Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Es ist nicht einzusehen, warum hier dermaßen differenziert wird, noch dazu, da es dadurch zu einer enormen finanziellen Belastung für all jene kommen wird, die keine Landwirte sind“, zeigt sich AK Präsident Zangerl wenig erfreut und verweist zudem auf die ohnehin schon wesentlich höheren Verkehrswerte in den westlichen Bundesländern.
Ohne die Stimmen der sozialdemokratischen Vertreter (FSG) forderten AAB, Grüne und Freiheitliche Arbeitnehmer als Konsequenz Finanzminister Schelling auf, derartige Ungleichgewichte in der Berechnung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übergaben zu beseitigen bzw. durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.
