Freizeitwohnsitzpauschale muss an die Gemeinden gehen!
Der 1. Juli 2017 wird für die Tiroler Gemeinden ein besonderer Tag, denn bis dahin müssen sie an die Landesregierung melden, wie viele Freizeitwohnsitze sich in ihrem Hoheitsgebiet befinden. Bis dato herrscht nämlich immer noch Unklarheit über diese Zahl, obwohl es längst Obergrenzen gibt. Unklarheit herrscht auch über die Gesamtsumme der Freizeitwohnsitzpauschale. Lediglich die Empfänger der Gelder sind bekannt: Die Abgabe fließt nämlich direkt an die Tourismusverbände des Landes. Nachdem die Verbände die im abgelaufenen Kalenderjahr eingenommenen Beträge der Tiroler Landesregierung schriftlich bekannt geben, gelten diese als zugewiesen und dienen zur Finanzierung von touristischen Vorhaben. Diese Praxis ist jedoch mehr als unverständlich, wird der Tourismus in Tirol doch aus einer Vielzahl an Töpfen gespeist. Angesichts der prekären Wohnsituation will die AK jedoch ein Umdenken und fordert das Land auf, die Freizeitwohnsitzpauschale nicht mehr den TVB sondern der jeweiligen Gemeinde zuzuweisen und sie für die Schaffung und Erhaltung sozial erschwinglichen Wohnraums zweckzuwidmen.
