• Fördermittel für Lehrbetriebe nur bei Qualitätsnachweis

    Rund 15 Millionen Euro erhalten Tirols Lehrbetriebe jährlich aus Mitteln der Bundesförderung. 93 % davon (rund 13,9 Mio. Euro im Jahr 2015) betreffen die sogenannte „Basisförderung“, die unabhängig von der jeweiligen Qualität der Ausbildungsleistung fließt. Lediglich 3,5 % der Gelder dienen der Finanzierung von zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, überhaupt nur 0,5 % stehen für die Unterstützung von lernschwachen Lehrlingen zur Verfügung. Die Förderung wird somit fast ausschließlich dafür ausgeschüttet, um überhaupt Lehrlinge auszubilden, unabhängig, ob auf die Qualität der Ausbildung wert gelegt wird, oder nicht.

    Am Arbeitsmarkt vorbei. Damit wird der ursprüngliche sozialpolitische und arbeitsmarktpolitische Anspruch dieser Förderung ad absurdum geführt, denn qualitätsbezogene Maßnahmen werden kaum beachtet. Werden derart große Summen vergeben, sollte dies jedoch an nachvollziehbare qualitative Leistungen bei der Ausbildung von Lehrlingen gekoppelt sein. „Würde etwa die Auszahlung der Basisförderung an einen positiven Lehrabschluss geknüpft sein, ergäbe die Prüfungsstatistik ein völlig anders Bild“, sagt dazu AK Präsident Erwin Zangerl. Von solchen Kriterien würden nicht nur Auszubildende und der Arbeitsmarkt an sich profitieren, sondern auch jene Betriebe, die auf hohem Niveau lehren und ihren Ausbildungsauftrag ernst nehmen, so Zangerl. Die AK Vollversammlung fordert deshalb das zuständige Wirtschaftsministerium auf, einen vernünftigen Anteil der Fördermittel nach Qualitätskriterien zu vergeben, die von einem Förderausschuss definiert werden sollen.