• „Es geht um ein Gesamtpaket“

    Plänen für einen generellen 12-Stunden-Arbeitstag, erteilt Tirols AK Präsident Erwin Zangerl eine klare Absage: „Die jetzt diskutierte Ausdehnung der Arbeitszeit betrifft im Wesentlichen nur eine Arbeitszeitform und dies nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

    Hier wird zu Unrecht ein Detail aus einem großen Arbeitsrechtspaket herausgelöst, das derzeit zwischen den Sozialpartnern und der Regierung verhandelt wird. In diesem Paket geht es um essentielle Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

    Etwa die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche für Beschäftigte, die nicht über Jahre beim selben Arbeitgeber durchgehend beschäftigt sind, sowie die Beseitigung der Mogelpackung „All-In-Klauseln“, sodass in Zukunft klargestellt sein muss, welches Gehalt für die Normalarbeitszeit zusteht und wie daher Überstunden und sonstige Mehrleistungen korrekt abzugelten sind und vieles mehr.

    Zangerl: „Wenn im Rahmen dieses Gesamtpakets die Möglichkeit eines 12 Stunden-Tages bei Gleitzeit kommen soll, dann sicher nur unter strengen Auflagen: Gleitzeit setzt voraus, dass die Arbeitnehmer sich selbst Beginn und Ende des Arbeitstages einteilen können – in diesem Zusammenhang sollen Gleittage über zehn Stunden vor allem zu verlängerten Wochenenden und damit einer 4 Tagewoche führen. Geht die Initiative zu einem längeren Arbeitstag vom Arbeitgeber aus, sind Überstundenzuschläge auszubezahlen oder in zusätzlichen Zeitguthaben zu gewähren. Einen 12-Stunden-Gleittag kann es außerdem nur unter der Voraussetzung geben, dass er kollektivvertraglich sowie durch Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Einzelverträge gedeckt ist. Die 50 Stunden-Höchstgrenze pro Woche darf auch bei längeren Einzeltagen nicht überschritten werden. Die Beschäftigten brauchen eine lebenswerte Arbeitswelt und kein Umfeld, in dem sie ausgebeutet werden. Hier muss etwas passieren und zwar rasch. Vor allem der Sozialminister ist hier aufgefordert, Maßnahmen zur Entlastung der Arbeitnehmer umzusetzen.“