Auszeit zur Weiterbildung
Weiterbildung, Umschulung oder Neuorientierung sind nur ein paar Schlagwörter, die in der heutigen Arbeitswelt immer öfter zu hören sind. Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen und Lernbereitschaft sind unabdingbare Voraussetzungen für beruflichen Erfolg und Sicherheit des Arbeitsplatzes. Der beruflichen Weiterbildung kommt somit immer größere Bedeutung zu und lebenslanges Lernen wird allmählich Teil unseres Arbeitsalltages. Auf diesen Trend reagierend wurden vom Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um Weiterbildung im bzw. für das Berufsleben in Anspruch zu nehmen.
Dazu hat der Rechtsberater des AMS die formalen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Pflegestiftung erörtert, insbesondere die damit einhergehende Gewährung von Weiterbildungsgeld. Ebenfalls Thema war das ab 1. Jänner 2017 (wieder) geplante Fachkräftestipendium, dessen gesetzliche Umsetzung unmittelbar bevor steht. Die Bildungsberaterin der AK-Tirol hat abschließend versucht Licht in den undurchsichtigen „Förderdschungel“ zu bringen, bevor sie einzelne Möglichkeiten abhängig von der Lebenssituation genauer beleuchtete und beispielhaft dargestellt hat. Zu diesem Informationsabend konnte der Bezirkskammerleiter Mag. Gregor Prantl auch die Kammerräte Klaus Purner und Abdulkadir Özdemir begrüßen und konnten individuelle Fragen der Zuhörer anschließend auch in Einzelgesprächen mit den Referenten geklärt werden.
