• AK Zangerl fordert, dass Vignettenpflicht auf der A12 zwischen Ibk-Kranebitten und Zirl-Ost vorübergehend aufgehoben wird

    Anrainer in Völs und Kematen werden unnötig durch Lärm und Abgase massiv belastet – Im Osterreiseverkehr droht endgültiges Chaos durch die zahlreichen Vignettenflüchtlinge.

    Mindestens bis Ostern dürfte die B171 nach dem Felssturz aus der Martinswand für den Verkehr gesperrt bleiben. Leidtragende sind die Anrainer entlang der Ausweichroute, die durch Völs und Kematen führt. AK Präsident Erwin Zangerl appelliert deshalb an die ASFINAG, die Vignettenpflicht für die A12 auf diesem Streckenabschnitt aufzuheben, und fordert LHStv. Ingrid Felipe auf, sich für die lärm- und abgasgeplagten Menschen einzusetzen.

    Für mindestens vier Wochen dürfte die Tiroler Straße B171 zwischen Innsbruck-Kranebitten und Zirl-Ost nach dem Felssturz für Sicherungsarbeiten gesperrt bleiben, schätzen Experten. Ausweichen können Fahrzeuglenker derzeit über die A12 oder aber über die Völser Landesstraße L11, falls keine Vignette gelöst wurde.

    „Dass aber die Menschen, die an der Völser Landesstraße leben, durch dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen bis auf Weiteres enorm belastet werden, scheinen die Verantwortlichen bei der ASFINAG, aber auch im Land noch nicht bedacht zu haben“, erklärt AK Präsident Erwin Zangerl. „Und im Osterreiseverkehr droht dann das endgültige Chaos durch die zahlreichen Vignettenflüchtlinge.“

    Er fordert die ASFINAG auf, die Vignettenpflicht auf der Inntalautobahn zwischen Innsbruck-Kranebitten und Zirl-Ost umgehend bis zum Ende der Sicherungs- und Sanierungsarbeiten aufzuheben. Gleichzeitig nimmt er auch Grünen-LHStv. Ingrid Felipe in die Pflicht: „Wo bleibt Ihr Einsatz für die Anrainer, um sie vor zusätzlicher Abgas- und Lärmbelastung zu schützen?“ Schließlich führt die Ausweichroute durch die dicht besiedelte Völser Friedenssiedlung, und in Kematen werden die meisten Verkehrsteilnehmer die Straße durch die Tempo-30-Zone vorbei am Bäcker Ruetz nutzen. „Deshalb besteht hier Handlungsbedarf!“

    Eine Vignettenbefreiung wäre übrigens keine „Good-Will-Aktion“, sondern auch durch die Bestimmungen in der Mautordnung der ASFINAG gedeckt: So heißt es dort im Punkt 2.3.2.1, dass „im Falle einer „unaufschiebbaren Verkehrsbeschränkung im begleitenden Straßennetz“ (nach § 44b Abs. 1 der StVO z.B. durch ein Elementarereignis, wie eben ein Steinschlag) keine Vignettenpflicht besteht, wenn eine Zwangsumleitung auf eine Autobahn oder Schnellstraße vorgenommen wird.

    Zangerl: „Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, zusätzlichen Umwegverkehr zu erzeugen, der noch dazu durch dicht besiedeltes Ortsgebiet führt und dort die Bevölkerung massiv belastet!“

    „Tempo 100 auf der Autobahn wurde mit Umweltschutz-Argumenten umgesetzt, aber die Anrainer für nur vier Wochen zu entlasten, soll nicht möglich sein? Das ist für die AK nicht nachvollziehbar“, fordert Zangerl die Verantwortlichen auf, sofort tätig zu werden.