• AK protestiert gegen Blockade der Novelle des Bundesvergabegesetzes

    In einem offenen Brief an den Landeshauptmann Günther Platter protestiert die AK Tirol gegen die Blockade der Novelle des Bundesvergabegesetzes. Das Bundesvergabegesetz, das eine Stärkung des Best-gegenüber dem Billigstbieter-Prinzip bringen sollte, ist am Montag im Verfassungsausschuss überraschend vorläufig gescheitert. Grund dafür sind Einwände des Bundeslandes Tirol. Hier der offene  Brief Landeshauptmann!

    In dieser Novelle sollten folgende Änderungen erfolgen:

    1. Volle Transparenz bei Sub- und Sub-Sub-Unternehmen.

    Nur mit Zustimmung des Auftraggebers dürfen Subunternehmer und Sub-Subunternehmer Aufträge ausführen.

    2. „Schwarze Schafe“ sind von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Unternehmen, welche gegen Lohn- und Sozialdumping verstoßen haben, sind bei Ausschreibungen nicht zugelassen.

    3. Nicht mehr der Preis alleine zählt, sondern auch Qualitätskriterien werden bei der Vergabe berücksichtigt. Im Baubereich ist ein verpflichtendes Bestbieterprinzip ab 1 Million Euro Auftragssumme vorgesehen.

    4. Klein- und Mittelunternehmen werden auch bei Großaufträgen berücksichtigt. Hier wird vorgesehen, dass Teilleistungen nach Gewerken ausgeschrieben werden können (Kleinlosregelung). Dadurch kommen nicht nur große Gesamtanbieter zum Zug, sondern auch kleine Gewerbetreibende können von direkten Vergaben bei großen Bauvorhaben profitieren und sind somit nicht mehr Subauftragnehmer von Gesamtanbietern.