• 112 Besucher beim Infoabend: Erben oder schenken?

    Die Frage „Wie erbe bzw. vererbe ich richtig?“ stellt sich jeder Österreicher mindestens einmal im Leben. Deshalb durfte Bezirkskammerleiterin Frau Dr. Birgit Fasser-Heiß gemeinsam mit Rechtsanwalt und Strafverteidiger Herr Mag. Harald Rossmann am 17.11.2016 zum Vortrag „Schenken oder vererben?“ 112 Zuhörer begrüßen. Am Beginn der Veranstaltung erläuterte Herr Mag. Rossmann den Unterschied zwischen Testament und Vermächtnis. Auch gab er einen kleinen Überblick über die verschiedenen Testamtsformen (das eigenhändige Testament, das fremdhändige Testament, das Nottestament, das öffentliche Testament und das gemeinschaftliche Testament). Dabei wurde das Hinterlegen des Testamentes im Register bei einem vertrauenswürdigen Notar empfohlen.

    Weiters informierte Herr Mag. Rossmann die zahlreichen Zuhörer nicht nur über die gesetzliche Erbfolge, sondern auch über die Pflichtteilsansprüche bzw. über die Pflichtteilsminderung. Darauf folgten weitere wissenswerte Punkte zur Schenkung auf den Todesfall sowie zur Schenkung unter Lebenden. Ebenso erklärte er den Teilnehmern das neue Pflegevermächtnis. Am Ende des Vortrags erwähnte er noch den Ablauf eines Verlassenschaftsverfahren. Natürlich brachte Herr Mag. Rossmann den Besuchern mit Praxistipps auch das neue Erbrechtsänderungsgesetz, das mit 01.01.2017 in Kraft tritt, näher.

    Zu guter Letzt stand Herr Mag. Rossmann für individuelle, persönliche Fragen für jedermann zur Verfügung.

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