Wir fordern Verbesserung des Insolvenzschutzes bei Reisen
Insbesondere bei Nur-Flug-Buchungen könnten bei Einstellung des Flugbetriebes im Zuge einer Insolvenz einer Fluglinie Ansprüche nur noch im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Es gibt in diesen Fällen nämlich keine umfassende gesetzliche Insolvenzabsicherungspflicht. Bereits bezahlte Gelder für Flugtickets sind daher für die Reisenden meist verloren. Eine teilweise Verbesserung ist erst durch die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie zu
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