Die 6. Urlaubswoche ist wichtiger denn je
Ab September sind der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Arbeitswoche für alle Branchen Realität. Damit wächst der bereits vorhandene Druck auf die Arbeitnehmer massiv an, sodass bei den herrschenden Arbeitsbedingungen dringend Verbesserungsbedarf besteht.
Die Arbeiterkammer setzt in ihrer Beratung daher ihre Hauptaugenmerk auf die 6. Urlaubswoche. Die Arbeitsrechts-Experten der AK Tirol bieten schwerpunktmäßig einen persönlichen Urlaubs-Check an, ob man bereits jetzt – oder ab wann man einen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche hat. Das ist spätestens nach 25 Jahren im selben Betrieb der Fall. Wer kürzer im Betrieb ist, aber Vordienstzeiten und Schul- und Studienzeiten nachweisen kann, hat früher einen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche.
Laut Urlaubsgesetz werden maximal 5 Jahre Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern oder aus selbständiger Tätigkeit angerechnet sowie Schulzeiten nach Beendigung der Pflichtschule (höchstens 4 Jahre), insgesamt beides zusammen aber maximal im Ausmaß von 7 Jahren. Zusätzlich wird die gewöhnliche Dauer eines positiv abgeschlossenen Studiums mit maximal 5 Jahren angerechnet. Weiters werden unter bestimmten Bedingungen frühere Beschäftigungen beim aktuellen Arbeitgeber angerechnet.
Die AK fordert ihre Mitglieder aktiv dazu auf, ihren Anspruch prüfen zu lassen. Am einfachsten schicken Sie die Unterlagen per E-Mail an: 6.urlaubswoche@ak-tirol.com. Infos gibt es auch unter Tel 0800/22 55 22 -1414.
Erforderliche Daten und Unterlagen:
• Beginn des laufenden Arbeitsverhältnisses
• Alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht (= 9. Schulstufe), dokumentiert durch Zeugnisse
• Studienzeiten eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums
• Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern oder aus selbständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert haben (im Ausmaß von maximal fünf Jahren). Am besten in Form der Vorlage eines Versicherungsdatenauszuges der Gebietskrankenkasse. Dieser kann auch online bestellt werden.
Der AK Präsident hält fest: „Grundsätzlich fordert die Arbeiterkammer eine gerechtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche: Die 6. Urlaubswoche gibt es seit 1984 im Gesetz. Aber viele Arbeitnehmer erreichen sie nie: Frauen, die für ihre Kinder in Karenz gingen, Arbeitnehmer in Branchen, in denen kurze Arbeitsverhältnisse überwiegen (wie etwa Leiharbeitnehmer) oder Facharbeiter, die im Zuge einer Insolvenz ihre Arbeit verloren haben. Bei den herrschenden Arbeitsbedingungen besteht dringend Verbesserungsbedarf. Arbeit darf nicht krank machen, daher fordern wir die 6. Urlaubswoche für alle. Und nicht erst nach 25 Jahren“, pocht Zangerl generell auf mehr Urlaubstage für Arbeitnehmer.
