• AK Tirol fordert: Arbeitgeber darf die Auszahlung von Krankengeld nicht blockieren

    Zwar ist der Arbeitgeber zur Übermittlung einer Entgeltbestätigung an die GKK nach dem Sozialversicherungsgesetz verpflichtet, aber der Arbeitnehmer selbst hat darauf keinen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch. Außerdem fehlt sowohl im Gesetz als auch in den Satzungen der Krankenversicherungsträger eine Frist zur Übermittlung.

    Erkrankte Arbeitnehmer müssen dennoch für den notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aufkommen und sind auf das Krankengeld dringend angewiesen. Umso schlimmer ist es für die Betroffenen, wenn das benötigte Geld wegen derartiger unnötiger Verzögerungen ausbleibt.

    Deshalb fordert die AK Vollversammlung, dass die Beschäftigten selbst einen gerichtlich durchsetzbaren arbeitsrechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf unverzügliche Übermittlung der Entgeltbestätigung an die zuständige Gebietskrankenkasse erhalten, längstens binnen drei Tagen. Die Sozialministerin wird aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu beseitigen, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen.