„Alles zur Altersteilzeit“
Knapp 20 Jahre nach der gesetzlichen Einführung der Altersteilzeit erfreut sich diese immer größerer Beliebtheit, was auch aus der Statistik vom Sozialministeriumservice entnommen werden kann. Weniger arbeiten bei teilweisem Lohnausgleich – das Modell der Altersteilzeit wird auch im Bezirk Imst immer stärker in Anspruch genommen. Waren es im Jahr 2016 insgesamt 18 Neuanträge auf Altersteilzeit, die beim AMS Imst eingegangen sind, so stieg die Zahl im Jahr 2017 auf 36 Anträge.
Für die Arbeiterkammer Tirol, Bezirkskammer Imst, Grund genug, wieder eine kostenlose Informationsveranstaltung zu diesem Thema anzubieten. Erfreulich, dass neben KR Barbara Gstrein insgesamt über 30 Personen gekommen sind, um sich rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Referent Mag. Günter Riezler wies am Beginn seines Vortrages darauf hin, dass es für die Arbeitnehmer keinen erzwingbaren Anspruch auf die Altersteilzeit gibt. Es ist daher ratsam, vorab die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen abzuklären, ehe man den Arbeitgeber um dessen Zustimmung zur Altersteilzeitvereinbarung ersucht.
Wichtiges auf einen Blick:
Bei der Altersteilzeit ist wichtig zu beachten, dass diese längstens für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen werden kann, die vorherige Normalarbeitszeit um mind. 40%, max. um 60% reduziert werden muss und der Antragssteller am Beginn der Altersteilzeit ein bestimmtes Alter (Frau: 53 Jahre; Mann:58 Jahre) hat. Weiters ist zu beachten, dass ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 60% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit gearbeitet habe.
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