• Schenken oder vererben?

    Jedermann möchte für seine Nachkommen bestens vorsorgen und fragt sich, auf welche Aspekte er besonders Wert legen muss und welche Änderungen das neue Erbrecht seit 01.01.2017 mit sich bringt. Dazu durfte am 30.11.2017 Bezirkskammerleiterin Dr. Birgit Fasser-Heiß die Kammerrätin, Sabine Linzgieseder, und den Vortragenden Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen,  Mag. Harald Rossmann, sowie über 60 Besucherinnen und Besucher in der Bezirkskammer Reutte zum Infovortrag „Schenken oder vererben?“ begrüßen.

    Am Beginn des Infoabends erklärte Herr Mag. Rossmann wie ein Testament zu verfassen ist. Ebenso erläuterte er die verschiedenen Testamentsformen, wie zum Beispiel das eigenhändige Testament, das fremdhändige Testament, das Nottestament, das öffentliche Testament und das gemeinschaftliche Testament. Dabei machte er besonders auf die Neuerungen des Erbrechtes, welche seit 01.01.2017 in Kraft getreten sind, aufmerksam. Darüber hinaus durfte Herr Mag. Rossmann die Anwesenden nicht nur über die wichtigsten Punkte einer Schenkung auf den Todesfall oder unter Lebenden informieren, sondern er brachte den Interessierten auch die gesetzliche Erbfolge sowie das Ehegattenerbrecht und die Rechte des Lebensgefährten näher. Natürlich fehlte auch die Erklärung des neuen Pflegevermächtnisses nicht.

    Auch besonders erwähnenswert war beim Infovortrag die Abschaffung des Pflegeregresses ab 01.01.2018. Am Ende des Infoabends gab Herr Mag. Rossmann den Anwesenden noch verschiedene Praxistipps sowie eine Kurzinfo über die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit auf den Nachhauseweg.

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