• Tag- und Nächtigungsgelder für Dienstreisen anheben und an die Inflation anpassen

    Dienstreisen sind Teil der Arbeitszeit und werden normal entlohnt. Weil sie in der Regel aber für die Beschäftigten dennoch mit einem zusätzlichen Aufwand für Verpflegung und möglicherweise Unterkunft verbunden sind, gibt es als Abgeltung dafür die Reisekostenvergütungen – die „Diäten“.

    Gemäß § 26 Z 4 EStG sind das Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergeld) und als Tag- und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Es sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen und damit nicht zu versteuern sind. Aktuell beträgt der Tagsatz für einen ganzen Kalendertag im Inland 26,40 Euro. Wird eine Mahlzeit (Mittag- oder Abendessen) zur Verfügung gestellt, macht er 13,20 Euro aus.

    Die Tag- und Nächtigungsgelder wurden in ihrer bestehenden Form mit dem Einkommenssteuergesetz 1988 eingeführt. Bei der Währungsumstellung von Schilling auf Euro im Jahr 2002 wurde der Tagsatz mit 26,40 Euro festgesetzt. Weil dieser Betrag aber seither nicht mehr verändert wurde, hat er durch die Inflation stark an realem Wert verloren. Im Zeitraum 2002 bis 2016 betrug die Inflation 29,4 % (Jahresdurchschnittsinflation). Das bedeutet, dass das Inlandstaggeld auf zumindest 34,16 Euro angehoben hätte werden müssen, um seine Kaufkraft zu erhalten. Somit erhalten die Beschäftigten durch die Nicht-Anpassung an die Geldentwertung fast ein Drittel weniger an Kompensation.

    Für die AK Tirol reicht es jedoch nicht, die Sätze alle paar Jahre an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen, sondern es braucht eine dauerhafte Bindung an die Inflationsentwicklung.

    Die AK Tirol fordert daher das Bundesministerium für Finanzen erstens auf, sämtliche Tag- und Nächtigungsgelder für das In- und Ausland entsprechend anzupassen, um den Kaufkraftverlust seit der letzten Erhöhung 2002 auszugleichen. Zweitens soll die Höhe sämtlicher Tag- und Nächtigungsgelder künftig an den Verbraucherpreisindex geknüpft sein, um die Kaufkraft der Diäten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten.