• Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

    Die mitunter auch durch die steigende Lebenserwartung der Menschen verbundene Zunahme der Demenzerkrankung als auch der zunehmende Wunsch älterer Menschen nach Autonomie haben dazu geführt, dass das Sachwalterschaftsverfahren entsprechend geändert worden ist. Seit 01. Juni 2006 können in Österreich lebende Personen vorweg eine klare Regelung über Maßnahmen oder Durchführung einer medizinischen Behandlung treffen. Dadurch wird in Österreich das Grundrecht auf Selbstbestimmung im medizinischen Behandlungsbereich verstärkt.

    Auf Einladung der AK Tirol referierte Dr. Günter Atzl, Direktor der Tiroler Ärztekammer, in der Bezirkskammer Imst zum Thema “Patientenverfügungsgesetz und Vorsorgevollmacht”. Dr.Atzl ging gleich am Beginn seines Referates auf die Patientenverfügung ein, mit welcher man medizinische Behandlungen bzw. lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen kann für den Fall, dass man zum Zeitpunkt der anstehenden Behandlung nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist, oder sich nicht mehr eindeutig äußern kann.

    Der Referent wies auf die Bedeutung und den Umstand hin, dass es neben der Einhaltung der Formalitäten wichtig ist, die eigenen Lebensumstände zu betrachten, einen Arzt des Vertrauens bei der Erstellung der Verfügung beizuziehen und der Familie nachvollziehbar zu erklären, warum man seinen Willen so abgefasst hat. Bezüglich der Vorsorgevollmacht wies Dr. Atzl darauf hin, dass eine solche mitunter die Bestellung eines Sachwalters erspart und eben schon vorzeitig bestimmt wird, wer für mich tätig werden soll, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selber erledigen kann.

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