AK Tirol steht betroffenen Mietern der ehemaligen Buwog-Wohnungen zur Seite
Wonach nach dem Buwog-Verkauf nun überfallsartig von Mietern mehrere tausend Euro Nachzahlung gefordert werden, halten die AK Wohnrechtsexperten fest:
In der vergangenen Woche haben sich mehrere betroffene und schockierte Mieterinnen und Mieter mit der Vorschreibung der IGL Immobilien Ing. Lugger GmbH an die Arbeiterkammer Tirol gewandt.
In allen Fällen erklärten die betroffenen Mieter, dass noch weitere Mieter des Hauses ähnliche Schreiben erhalten haben.
Die Arbeiterkammer Tirol geht daher davon aus, dass angesichts der etwa 700 in Innsbruck gelegenen Mietwohnungen der ehemaligen Buwog, zahlreiche weitere Mieter betroffen sein könnten.
Es handelt sich hauptsächlich um Fälle, bei denen Mieter in Mietverhältnisse, die vor dem 1. März 1994 bestanden haben, eingetreten sind. Die Buwog hat in diesen Fällen darauf verzichtet, die Miete anzuheben.
Bei Übernahme der Wohnungen durch IP Tirol GmbH Co KG im Dezember 2016 erklärte die neue Eigentümerin, dass sich für die betroffenen Mieter nichts ändern wird, vor allem auch die Mieten nicht angehoben werden.
In den vorliegenden Fällen wird nicht nur die Miete angehoben, sondern vielmehr rückwirkend für 36 Monate eine Nachzahlung gefordert. Dies betrifft überwiegend Zeiträume, in denen die Buwog noch Vermieterin gewesen ist. Es kann daher nicht angehen, Forderungen zu stellen, auf die die Buwog eigentlich verzichtet hat.
Es ist auch keine Frage der Miethöhe. Die Miete bei sogenannten Genossenschaftswohnungen ist im Vergleich zu Mieten nach dem Mietrechtsgesetz anders konstruiert. So kommt in den vorliegenden Fällen neben der Miete auch noch ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag von monatlich 2 Euro pro Quadratmeter, sowie Betriebs- und Heizkosten und Verwaltungskosten hinzu, sodass in allen Fällen von einer Gesamtmiete ausgegangen werden muss. Problematisch sind vor allem die hohen Nachforderungen, die soweit bekannt bis 5.400 Euro im Einzelfall ausmachen!
Vielmehr ist die Vorgehensweise der JP Tirol GmbH und Co KG, eine Rückverrechnung von drei Jahren vorzunehmen, ernsthaft zu hinterfragen, da dem Immobilieninvestor bereits bei Übernahme bewusst gewesen sein muss, auf welches Investment man hier gesetzt hat.
Ungeachtet der Frage der Zulässigkeit enthalten die Schreiben zudem ein vergleichsweise kurzes Zahlungsziel und beinhaltet nicht einmal ein Angebot einer ratenweisen Begleichung.
Angesichts der gewählten Vorgehensweise vermutet die Arbeiterkammer Tirol, dass es sich hier um eine Art Testlauf handeln könnte.
Die Arbeiterkammer Tirol bietet betroffenen Mietern an, sich kostenlos bei den Wohn- und Mietrechtsexperten der AK Tirol beraten lassen und steht ihnen zur Seite: Tel 0800/22 55 22 -1717 bzw. wohnen@ak-tirol.com
