Alles zur Altersteilzeit
Die Altersteilzeit, welche mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 1999 begründet worden ist und seit dort zahlreiche Novellierungen erfahren hat, ermöglich älteren Arbeitnehmern, in den letzten Jahren vor der Pension die Arbeitszeit zu verringern, um so einen besseren Übergang in die Pension zu schaffen. Vpräs. Reinhold Winkler zeigte sich in seiner Begrüßung sehr erfreut darüber, dass an die 60 Interessierte zum Informationsvortrag „Alles zur Altersteilzeit“ gekommen sind und konnte unter den Anwesenden auch Stadt- u. Kammerrat Christoph Stillebacher, die Kammerrätinnen Beate Flunger, Edith Stimpfl, Nadja Hackl, sowie Gemeinderätin Barbara Gstrein begrüßen.
Referent Mag. Günter Riezler wies am Beginn seines Vortrages darauf hin, dass es für die Arbeitnehmer keinen erzwingbaren Anspruch auf die Altersteilzeit gibt. Es ist daher ratsam, vorab die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen abzuklären, ehe man den Arbeitgeber um Zustimmung zur Altersteilzeitvereinbarung bittet.
Bei der Altersteilzeit ist wichtig zu beachten, dass diese längstens für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen werden kann, die vorherige Normalarbeitszeit um mind. 40%, max. um 60% reduziert werden muss und der Antragssteller am Beginn der Altersteilzeit ein bestimmtes Alter (Frau: 53 Jahre; Mann:58 Jahre) hat. Weiters ist zu beachten, dass ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 60% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit gearbeitet habe. Dass beim AMS Imst im Jahr 2016 nur 18 Anträge auf Altersteilzeit eingegangen sind und derzeit lediglich 46 laufende Fälle betreut werden zeigt, dass die Möglichkeit auf Altersteilzeit nicht wirklich angenommen wird. Aus welchen Gründen auch immer.
Seitenblicke:



