Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann mittels einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung bei geistigem Bewusstsein für bestimmte Lebenssituationen (falls man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen) vorsorgen. Dazu durfte am 16.02.2017 Herr Mag. Thomas Kramer, Referent der Bezirkskammer Reutte, gemeinsam mit Frau Kammerrätin Sabine Linzgieseder und Herrn Kammerrat Sieghard Wachter. 50 Interessierte zum Vortrag „Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht“ in der Bezirkskammer Reutte begrüßen.
Am Beginn der Veranstaltung durfte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Herr Mag. Harald Rossmann den Zuhörern die Sachwalterschaft erklären. Dabei erwähnte er auch die Funktion und die Aufgabe sowie die Pflichten eines Sachwalters. Weiters erörterte Herr Mag. Rossmann den Zuhörern alternativ zur Sachwalterschaft die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht oder einer Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger. Das Besondere einer Vorsorgevollmacht ist, dass jeder selbst bestimmen kann, wer einen in dieser Situation vertreten soll. Herr Mag. Rossmann empfahl sowohl die Mustervorsorgevollmacht des BMJ als auch die Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registrieren zu lassen.
Daraufhin durfte Herr Mag. Rossmann die 4 Säulen des geplanten Erwachsenenschutzgesetzes vorstellen. Voraussichtlich soll dieses Gesetz am 01.07.2018 Inkrafttreten. Anschließend gab Herr Mag. Rossmann einen kleinen Überblick über die verbindliche und beachtliche Patientenverfügung. Auch die Praxistipps für die Umsetzung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht durften nicht fehlen. Am Ende des Infovortrages stand Rechtsanwalt und Strafverteidiger Herr Mag. Rossmann gerne für alle individuell anfallenden Fragen zur Verfügung.
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