Schenken oder vererben?
AK Vorstand und KR Helmut Deutinger konnte 80 Besucher begrüßen, welche es sich nicht nehmen ließen Wissenswertes aus erster und kompetenter Hand zu erfahren.
Das eigene Hab und Gut hat für die meisten Menschen eine sehr hohe Bedeutung, schlussendlich wurde dafür oft ein Leben lang hart gearbeitet und fest gespart. Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser aus Innsbruck hat darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe des Vermögens nicht erst von Todes wegen erfolgen muss sondern es in verschiedenen Lebenssituationen durchaus Sinn machen kann, die Nachfolgeregelung vorzuverlegen und damit Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu übertragen. Angesichts einer steigenden Lebenserwartung und stetig zunehmender Pflegeheimkosten wird dieser Aspekt immer stärker thematisiert.
Es wurden die verschiedenen Themen wie z.B. die gesetzliche Erbfolge, die Testamentsverfassung, die Schenkung oder Übergabe von Liegenschaften sowie der Pflichtteilsansprüche verständlich und kompetent dargestellt. Speziell nachgefragt, bzw. informiert wurde natürlich auch zu den Inhalten des mit 01. Jänner 2017 in Kraft tretenden Erbrechtsänderungsgesetzes, weil es hier völlig neue Regelungen für Todesfälle ab dem 01. Jänner 2017 gibt. Durch diese Reform wurden einerseits veraltete Formulierungen sprachlich angepasst sowie überholte Bestimmungen abgeschafft und andererseits auch wesentliche neue Regelungen geschaffen.
Vom auch diesmal angebotenen Service des Mag. Martin Moser, im Anschluss an seinen Vortrag kurze Einzelgespräche in diskreter Atmosphäre zu führen, wurde reger Gebrauch gemacht.
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