Altersteilzeit
Die Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung des Arbeitgebers wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die MitarbeiterInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge oder Arbeitslosenansprüche noch Ansprüche von der Krankenkasse.
Zu diesem Thema veranstaltete die AK Bezirkskammer Lienz einen Infoabend. BK-Leiter Mag. Wilfried Kollreider freute sich über die rege Teilnahme. Nach der Begrüßung durch KR Kurt Steiner erläuterte AK-Experte Meinhard Pargger den 60 Interessierten die gesetzlichen Bestimmungen in einfachen Worten.
Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Beim „Blockmodell“ muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden, und zwar spätestens mit Beginn der Freizeitphase. Diese Verpflichtung fällt bei einer kontinuierlichen Reduktion der Arbeitszeit über die gesamte Dauer der Altersteilzeit weg. Zudem wird dieses zweite Modell durch das AMS wesentlich stärker gefördert als das Blockmodell.
Seit 1.1.2016 gibt es auch die Möglichkeit, eine Teilpension in Anspruch zu nehmen. Ähnlich wie bei der Altersteilzeit können ältere Personen, die die Anspruchsvoraus-setzungen für die Korridorpension erfüllen und in den letzten 25 Jahren zumindest 15 Jahre beschäftigt waren, aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ihre Normalarbeitszeit kontinuierlich auf 40 % bis 60 % verringern und dafür einen Lohnausgleich vom Arbeitgeber im Ausmaß von 50 % ihrer Entgelteinbußen erhalten.
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