• “Endlich soll nun auch die kalte Progression fallen!”

    „Das sind doch einmal gute Nachrichten für die Arbeitnehmer!“ freut sich AK Präsident Erwin Zangerl, dass Finanzminister Schelling nun auch die „kalte Progression“ abschaffen will. „Diese Forderung ist von der AK Tirol immer wieder erhoben worden, etwa im Zuge der geplanten Lohnsteuer-Senkung ab 2106.“

    Zuletzt forderte die Vollversammlung der AK Tirol den Finanzminister auf, eine gesetzliche Regelung zu erlassen, wonach Steuertarif und die Steuerabsetzbeträge regelmäßig an die Preis- oder Lohnentwicklung angepasst werden.

    Damit befände sich Österreich in guter Gesellschaft. Zangerl: „Wir haben in unserer Stellungnahme an den Finanzminister festgehalten, dass in zahlreichen OECD-Staaten bereits gesetzliche Vorschriften zur Vermeidung von inflationsbedingten Steuererhöhungen existieren. In der Schweiz etwa wurde die kalte Progression längst abgeschafft, in Deutschland wird gerade darüber diskutiert. Nach Erhebungen der AK Experten gibt es in der EU acht Staaten, die die kalte Progression ausschalten, aber auch andere Länder wie etwa die USA, Kanada, Mexiko oder Chile passen jährlich den Steuertarif an die Inflation an.

    Kommt die Abschaffung der kalten Progression ab 2017, dann können Arbeitnehmer von den Entlastungen der großen Steuerreform auch in der vollen Höhe von 5,2 Milliarden Euro profitieren!“ so der AK Präsident. „Besonders freuen können sich die Bezieher der unteren und mittleren Einkommen, die von der kalten Progression prozentuell besonders betroffen sind.“

    Erfolgreiche Kampagne. AK und ÖGB hatten die Abschaffung der kalten Progression im Rahmen ihrer Aktion zur Lohnsteuersenkung verlangt. „Wenn nun die nötigen Schritte gesetzt werden, wird auch unsere letzte noch offene Forderung erfüllt, für die hunderttausende Österreicher mit ihrer Unterschrift eingetreten sind“, erinnert der AK Präsident. Im Frühsommer 2014 hatten die AK Vorarlberg und die AK Tirol den Startschuss für die Kampagne zum Senken der Lohnsteuer gegeben. Daraus war in Kooperation mit dem ÖGB die österreichweit höchst erfolgreiche Bewegung entstanden.

    Kalte Progression. Unter „kalter Progression“ versteht man einen Effekt, der Jahr für Jahr zusätzlich viel Geld in die Kassen des Fiskus spült: Denn mit jeder Brutto-Lohnerhöhung steigt auch das steuerpflichtige Einkommen eines Beschäftigten. Doch sobald er in die nächst höhere Steuerklasse rutscht, bleibt ihm netto unter Umständen weniger als zuvor. Denn derzeit sind die einzelnen Steuer-Tarifstufen in Österreich nicht an die jährliche Inflation angepasst. Und so steigt die Steuerbelastung automatisch, ohne dass per Gesetz eine Steuererhöhung beschlossen werden muss. Betroffen davon sind vor allem die Lohnsteuerzahler – somit die Arbeitnehmer und Pensionisten.