• Topf-Sonderausgaben“ müssen weiterhin steuerlich absetzbar sein!

    4,9 Milliarden Euro soll das Entlastungsvolumen betragen, das die Lohnsteuerreform bringt. Als eines der Mittel zur Gegenfinanzierung sollen nun die Topf-Sonderausgaben gestrichen werden. Für AAB-FCG, Grüne und Freiheitliche Arbeitnehmer steht jedoch fest: Deren Streichung würde zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, während andere Gruppen weiterhin steuerlich privilegiert wären. Steuergerechtigkeit muss jedoch für alle gelten. Dies bekräftigten die Fraktionen ohne die Stimmen der sozialdemokratischen GewerkschafterInnen in der 167. Vollversammlung der AK Tirol.

    Waren bislang freiwillige Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen sowie Ausgaben für Wohnraumbeschaffung und -sanierung steuerlich absetzbar, soll sich dies im Rahmen der Steuerreform ändern. Eine Ungerechtigkeit, die es zu verhindern gilt, wie auch die AK Tirol in ihrer 167. Vollversammlung fordert, noch dazu, da die Absetzposten vor allem für niedere bis mittlere Einkommensbezieher konzipiert sind.

    Denn der Höchstabsetzbetrag pro Jahr von in Summe 2.920 Euro erhöht sich für Alleinverdiener und Alleinerzieher um weitere 2.920 Euro sowie, bei mindestens drei Kindern, um 1.460 Euro. Die geltend gemachten Ausgaben wirken sich dabei nur zu einem Viertel steuermindernd aus. Ab einem Jahreseinkommen zwischen 36.400 und 60.000 Euro reduziert sich diese Steuerbegünstigung bis auf den Pauschalbetrag von 60 Euro.

    Fehlende Steuergerechtigkeit. Die Abschaffung der Topf-Sonderausgaben würde also genau jene Einkommen treffen, die im Zuge der Steuerreform entlastet werden sollen: Häuslbauer, Alleinverdiener und Alleinerzieher. Die Vollversammlung der AK Tirol macht daher eindringlich darauf aufmerksam, dass sich durch die Streichung der Topf-Sonderausgaben die Entlastung der Lohnsteuerzahler geradezu in Luft auflösen würde.

    „Es kann nicht sein, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Steuerreform quasi selbst finanzieren, während auf der anderen Seite die steuerschonenden Privilegien anderer Gruppen fortbestehen“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl. So würde ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.600 Euro ab 1.1.2016 durch die Tarifreform zwar eine jährliche Steuerentlastung von knapp 1.000 Euro erhalten, müsste aber auf seine bisher – z. B. aufgrund eines Hausbaus – lukrierte jährliche Steuergutschrift von 630 Euro verzichten. „Unter dem Strich bleiben nur mehr 370 Euro an jährlicher Entlastung, auch das kann nicht im Sinne einer Steuergerechtigkeit sein“, ist Zangerl überzeugt.

    Die AK Vollversammlung forderte daher die Bundesregierung auf (ohne die Stimmen der sozialdemokratischen GewerkschafterInnen, die sich gegen den von AAB-FCG gestellten Antrag aussprachen), die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für Wohnraumbeschaffung und -sanierung sowie der Kosten für freiwillige Personenversicherungen im Rahmen der Topf-Sonderausgaben beizubehalten.