Nach Kritik im Internet: Hotelier drohte Tiroler Familie mit Klage
Immer wieder kehren Konsumenten enttäuscht aus dem Urlaub zurück. So erging es auch einer Tiroler Familie nach ihren letzten Ferien in Kärnten. Ihre Erfahrungen posteten sie dann auf einer Internetplattform für Hotelbewertungen. Und schon drohte der Hotelier mit einer Klage. Zum Glück konnten sie die miesen Zustände in dem Kärntner Urlaubs-„Domizil“ belegen. So blitzte der Hotelier mit seinen Forderungen ab.
Riesig hatte sich eine Tiroler Familie auf ihren Kärnten-Urlaub gefreut. Ihr Hotel hatte sie im Internet gefunden samt Bildern von einer schönen gepflegten Anlage am Seeufer. Doch ihr Aufenthalt wurde durch viele Mängel gehörig verpatzt. Gleich bei der Ankunft war klar, dass die Fotos veraltet sind. Das Hotel wirkte außen und innen heruntergekommen, am Badesteg bestand akute Verletzungsgefahr durch zahlreiche herausragende rostige Nägel und notdürftig zusammengeflickte Anlagen. Zudem wurden den Gästen eine nicht funktionierende Warmwasserzuleitung, vergilbte Einrichtungsgegenstände und Hygienemängel zugemutet.
Essen? Nein, danke! Weil die Mahlzeiten stets völlig versalzen, teilweise sogar ungenießbar waren, musste die Familie trotz gebuchter und bezahlter Halbpension immer öfter auswärts essen gehen – und traf in den umliegenden Restaurants andere Gäste ihres Hotels! Kurz und gut: Die Diskrepanz zwischen Beschreibung im Internet und tatsächlicher Leistung war gewaltig. Als es dann noch zu Eingriffen in die Privatsphäre kam, als etwa der Hotelier die Tochter der Familie beim Internetsurfen über das Hotel-WLAN störte und ihr „Cybersex“ mit ihrem Freund unterstellte, reichte es den Tirolern endgültig. Sie brachen den Urlaub ab und schrieben im Internet auf holidaycheck.de eine negative, aber den Tatsachen entsprechende Hotelkritik. Prompt erhielten sie ein Schreiben vom Anwalt des Hoteliers mit der Aufforderung, den negativen Eintrag sofort zu widerrufen und obendrein das Honorar von 180 Euro zu bezahlen.
Hilfesuchend wandten sie sich an die AK Tirol. Nach Intervention und der Androhung rechtlicher Schritte ließ der Hotelier schließlich alle Forderungen fallen und erklärte, das Anwaltshonorar selbst zu bezahlen.
Das gilt: Grundsätzlich steht jedem frei, auf Bewertungsportalen auch kritische Kommentare zu Unternehmen oder Dienstleistungen abzugeben, sofern diese wahrheitsgemäß sind. Aber niemand muss sich ungerechtfertigte Kritik, bewusst falsche Unterstellungen oder gar Beschimpfungen gefallen lassen. Betroffene haben das Recht, auch mit gerichtlicher Hilfe Unterlassung zu fordern, und können allenfalls auch Schadenersatz wegen Kreditschädigung verlangen.
Tipp für Konsumenten: Sichern Sie sich beim Veröffentlichen wahrheitsgemäßer negativer Äußerungen nach Möglichkeit zusätzlich ab. Achten Sie darauf, dass Sie diese auch belegen können! Die Tiroler Familie konnte sämtliche Erlebnisse entsprechend bezeugen: Sie hatte Fotos von den Gegebenheiten vor Ort, zudem wurden viele andere negative Bewertungen für dieses Hotel recherchiert. Und damit waren die Forderungen des Hoteliers rasch abgewehrt.
