Die besten AK Tipps für den Gebrauchtwagen-Kauf
Wer ein gebrauchtes Fahrzeug anschaffen will, sollte einige Ratschläge der AK Konsumentenschützer befolgen – damit teure Enttäuschungen ausbleiben:
Vor dem Kauf
Lassen Sie bei einem Autofahrerclub einen Ankaufstest durchführen. Eine positive Pickerlüberprüfung (§ 57a KFG) ist dafür kein Ersatz.
Das Service-/Wartungsheft informiert, ob die für eine allfällige Herstellergarantie nötigen Servicearbeiten durchgeführt wurden und der Kilometerstand realistisch ist. Der Typenschein gibt insbesondere bei älteren Gebrauchtwagen Auskunft über Zahl der Vorbesitzer, Motor und Fahrgestellnummer, Eintrag von Veränderungen, etc.
Vergessen Sie nicht auf die Probefahrt – inklusive Autobahn! Klären Sie, ob es dafür eine Vollkaskoversicherung gibt!
Kaufvertrag
Autohändler verwenden oft vorformulierte Vertragsbedingungen, sogenannte „Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen“. Diese enthalten meist auch Klauseln zu Zahlungskonditionen, Stornogebühren, Liefertermin etc. sowie eine Zustandsbewertung des Fahrzeuges. Offensichtliche Schäden (z. B. Sprünge in der Windschutzscheibe, Kratzer, Beulen) gelten grundsätzlich als „mitgekauft“. Sie können jedoch versuchen, sich deren kostenlose Reparatur zusichern zu lassen, oder beim Preis nachverhandeln.
Tipp: Mündliche Vereinbarungen stets schriftlich im Vertrag festhalten!
Gesetzliche Gewährleistung
Dabei muss der Verkäufer für Mängel haften, die beim Kauf vorlagen, oder deren Ursache schon vorhanden war. Treten Mängel binnen sechs Monaten nach Übergabe auf, muss er beweisen, dass diese nicht schon beim Verkauf bestanden haben. Nach dieser Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon ursprünglich bestanden hat.
Beim Kauf vom Händler gilt die Gewährleistung 2 Jahre ab Übergabe. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss des Händlers gegenüber Konsumenten ist nicht wirksam.
Sonderfall Gebrauchtwagen: Für Autos, bei denen die Erstzulassung mehr als ein Jahr zurück liegt, kann ein Händler mit dem Kunden die Gewährleistungsfrist bis auf 1 Jahr verkürzen. Dies ist aber ausdrücklich zu vereinbaren.
Beim Kauf von Privat gilt die Gewährleistungsfrist ebenso 2 Jahre. Allerdings kann sie vom privaten Verkäufer vertraglich ausgeschlossen werden. Deshalb Kaufvertrag prüfen!
Garantie
Eine Garantie ist die freiwillige vertragliche Zusage des Garantiegebers, im Garantiezeitraum für bestimmte Defekte einzustehen. Der Umfang und die Dauer der Garantie sind von der jeweiligen Garantieerklärung abhängig. Bei Autos gilt vielfach eine Herstellergarantie, die meist von der Einhaltung der Serviceintervalle abhängig gemacht wird. Für Gebrauchtwagen können Garantieversicherungen abgeschlossen werden. Werden für Gebrauchte hohe Anzahlungen verlangt, speziell im Internet, sollte man skeptisch sein. Die AK Experten sind immer wieder mit Betrügereien befasst, bei denen Geld gefordert wurde – für Autos, die es gar nicht gibt!
Die AK Experten helfen.
Im Zweifel bzw. bei Unklarheiten beim Autokauf sollten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt juristischen Rat einholen: Die AK Konsumentenschützer helfen gern unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818.
