Mehr Rechte für Konsumenten beim Online-Kauf
Unternehmer müssen Verbrauchern vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen an die Hand geben. Das gilt für den stationären Handel, aber auch für Vertragsabschlüsse außerhalb eines Geschäftslokals und im Fernabsatz, wie z. B. für den Onlinehandel oder den telefonischen Vertrieb. Die Informationen betreffen vor allem Name und Anschrift des Unternehmens, wesentliche Eigenschaften der Leistung, Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- und sonstige Leistungsbedingungen, Laufzeit und Kündigung des Vertrags.
Längere Rücktrittsfrist. Bei Vertragsabschlüssen außerhalb eines Geschäftslokals sowie im Fernabsatz (Online-Handel, Telefonvertrieb) wurde die Rücktrittsfrist auf 14 Kalendertage verlängert. Das Rücktrittsrecht steht in den meisten Fällen auch dann zu, wenn Verbraucher den Vertrag selbst angebahnt haben.
Risiko bei Versand. Haben Verbraucher und Unternehmer die Versendung der Ware vereinbart, trägt seit Juni der Unternehmer das Risiko, wenn die Ware beim Transport beschädigt wird oder verloren geht. Er haftet. Der Verbraucher muss aber eine der vom Unternehmer angebotenen Versendungsmöglichkeiten nützen.
Kosten für Retouren. Im Internet-Handel können Online-Shops die Kosten einer Warenrückgabe (Rückversand) ihren Kunden verrechnen. Achtung: Händler müssen die Kunden aber im Voraus informieren, dass die Retouren etwas kosten. Wurde ein Verbraucher nicht entsprechend informiert, muss er diese Kosten nicht tragen.
Telefonverkauf. Telefonisch im Zusammenhang mit einer Gewinnzusage oder einer Wett- oder Lotteriedienstleistung geschlossene Verträge (z. B. Spielegemeinschaft) sind immer unwirksam, wenn die telefonische Kontaktaufnahme vom Unternehmer ausging. Andere telefonisch geschlossene Dienstleistungsverträge (Achtung: gilt nicht für Verträge über Waren), sind für den Verbraucher erst dann bindend, wenn der Unternehmer dem Verbraucher das Angebot auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und der Verbraucher die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt. Auch hier muss die telefonische Kontaktnahme vom Unternehmer ausgehen.
„Button-Lösung“. Wird ein Vertrag über eine Website geschlossen, muss der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und hervorgehoben über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert werden. Zudem muss er bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass diese mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wird im Zuge des Bestellvorganges ein Bestellknopf oder ähnliches aktiviert, hat dieser gut lesbar ausschließlich die Worte „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine gleichartige, eindeutige Formulierung zu enthalten. Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden.
Mehr Infos bei den AK Konsumentenschützern unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 -1818.
