• AK Telfs:Infoabend über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie dies nicht mehr selbst tun können? Mit einer Patientenverfügung kann jeder vorab bestimmte medizinische Maßnahmen ablehnen. Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, vor dem Verlust der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit selbst zu bestimmen, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheiden und Sie vertreten kann. Ärztekammer-Direktor Dr. Günter Atzl klärt auf beim kostenlosen Infoabend „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ am 23. September um 19.30 Uhr in der AK Telfs.

    Anmeldung erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3850 oder telfs@ak-tirol.com