Betriebsräteschulung
Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen. Sie ergeben sich aus der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsverfahren, dem Einsatz von Arbeitsmitteln oder der Verwendung von Arbeitsstoffen. Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung, die Tätigkeiten der Mitarbeiter in Hinblick auf die psychische Belastung zu evaluieren und Maßnahmen zu setzen haben die Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen bestimmte Mitwirkungsrechte und –pflichten. Diese und noch viel mehr Inhalte wurden bei der Betriebsräteschulung am Dienstag, 17. Juni 2014 in der AK Lienz beantwortet. Mag. Wilfried Kollreider konnte als Leiter der AK Bezirkskammer Lienz ein Dutzend Betriebsräte begrüßen.
MMag. Martin Unterberger von der AUVA Salzburg hat in seinem kurzweiligen und von vielen Praxisbeispielen getragenen Vortrag die Notwendigkeiten dieser Evaluierung aufgezeigt und konnte auch viele Tipps geben. DI Josef Kurzthaler hat die Aufgaben des Arbeitsinspektorats in diesem Zusammenhang erklärt und den praktischen Ablauf vor Ort mit den Betriebsräten diskutiert.
Zusammenfassend waren die Betriebsräte überaus interessiert und konnte für die Umsetzung im Unternehmen viel Information und Hilfestellung mitnehmen.
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