• Wie sichere ich meinen Willen wirksam ab?

    Mehr als 50 Personen erhielten bei einem Infoabend in der BK Landeck am 13.05.2014 darauf eine Antwort. Nach den begrüßenden Worten durch den Leiter der Bezirkskammer Landeck, Mag. Peter Comina, erläuterte Notarsubstitut Dr. Christof Walser die verschiedenen Möglichkeiten, den eigenen Willen abzusichern. So ist es möglich, mit einer Patientenverfügung medizinische Behandlungen vorzeitig für den Fall abzulehnen, dass man im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist. Dr. Walser erklärte sehr praxisnah Voraussetzungen für Patientenverfügungen und den Unterschied zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen, ebenso deren Geltungsdauer. Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Fall abgesichert werden, dass der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder seine Äußerungsfähigkeit verliert. Auch hier wurden besondere Formen der Vorsorgevollmacht von Dr. Walser praxisnah besprochen und wies er auf die Möglichkeit hin, die Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registrieren zu lassen.

    Neben der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und der Sachwalterverfügung wurden ausführlich die letztwilligen Verfügungen über das Vermögen thematisiert. Erklärt wurden die Unterschiede zwischen Testament und Kodizill (Vermächtnis), die verschiedenen Voraussetzungen und Formen sowie ein üblicher Testamentsinhalt. Im Anschluss an die Ausführungen von Dr. Walser bestand noch die Möglichkeit, zahlreiche persönliche Fragen im Rahmen eines Vieraugengespräches mit Dr. Walser abzuklären. Auch von dieser Möglichkeit wurde gerne zahlreich Gebrauch genommen.

    Seitenblicke:

    IMG_0128 IMG_0149