• Wo bleibt der Beitrag der Wirtschaftskammer für die Schuldenberatung?

    „Ideen verwirklichen, selbstständig werden.“ – Mit diesem Slogan lädt die WK potenzielle Jungunternehmer zur Gründermesse am 16. Mai ein. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes klingt dieses Angebot natürlich umso verlockender.

    Dennoch sollte nicht übersehen werden, dass mit Selbstständigkeit – gerade auch für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) – Belastungen und vor allem Risiken verbunden sind. Die Bilanz der Schuldenberatung Tirol zeigt dies deutlich:

    27 % der Klienten sind als Unternehmer in die Schuldenfalle geraten; von den 3.500 Betroffenen, die derzeit beraten werden, waren zuvor rund 950 selbstständig. Mit durchschnittlich je 160.000 Euro haben Ex-Unternehmer auch wesentlich mehr Verbindlichkeiten, als etwa Private mit im Schnitt je 60.000 Euro. Zugleich wird die Schuldenregulierung nach gescheiterter Selbstständigkeit (mit Finanzamt, Sozialversicherung, Vertragsauflösungen, Firmenbuchfragen etc.) um vieles komplexer und zeitaufwendiger.

    „Gründen ist schön, aber halt nur solange alles glatt läuft. Sobald Jung-Unternehmer aber scheitern, fühlt sich die Wirtschaftskammer nicht mehr zuständig. Zangerl: „Vor allem aber sollte die WK endlich auch einen angemessenen Beitrag zur Schuldenberatung leisten. Obwohl wir mehrfach dazu aufgefordert haben, wird das 1,044-Millionen-Euro-Jahresbudget der Schuldenberatung noch immer nur von Land Tirol (780.000 Euro), AMS (170.000 Euro) und AK Tirol (94.000 Euro) finanziert.“