Sozialrechtliche Bestimmungen 2014: AK Falter enthält alle neuen Werte
Egal ob Höchstbeitragsgrundlagen zur Sozialversicherung, Geringfügigkeitsgrenze oder Befreiung der Rezeptgebühr – diese und viele andere Werte ändern sich jährlich. So wurden etwa die Pensionen 2014 um 1,6 Prozent erhöht, und damit beträgt die Mindestpension nun 857,73 Euro. Andererseits müssen die Österreicher für die Rezeptgebühr tiefer in die Tasche greifen: Sie wurde auf 5,40 Euro angehoben – und gleichzeitig auch das monatliche Netto-Einkommen für die Befreiung auf 857,73 Euro (bzw. 1.286,03 Euro für Ehepaare). Die Grenzbeträge steigen hier für jedes Kind um 132,34 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze
Für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung liegen die Richtsätze noch höher: Bei einem Haushalt mit einer Person bei 960,66 Euro, mit zwei Personen bei 1.440,35 Euro, und für jede weitere Person kommen noch 148,22 Euro dazu. Die Geringfügigkeitsgrenze ist auf 395,31 Euro gestiegen. Sie ist jene Grenze, bis zu der man monatlich verdienen darf, ohne dass Abgaben, wie Pensions-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung anfallen.
AK Falter anfordern
Diese und viele weitere wichtige Werte finden Sie zum Nachlesen im AK Falter „Wichtige sozialrechtliche Bestimmungen 2014“. AK Mitglieder können ihn kostenlos anfordern unter der Hotline 0800/22 55 22 – 1631 oder herunterladen auf www.ak-tirol.com
