• Beratungsschwerpunkte

    Neben den bereits bekannten Beratungsschwerpunkten (verspätete Lohnzahlungen, Betriebskosten, mietrechtliche Anfragen, etc.) gibt es immer wieder Anfragen zum Thema Überstunden. Dabei geht es einerseits häufig darum, ob Überstunden überhaupt bezahlt werden und andererseits um die Frage, welche Zuschläge dafür zustehen. Es besteht nach wie vor die häufige Praxis, dass Überstunden entweder gar nicht oder jedenfalls ohne Zuschlag bezahlt werden. Bei Teilzeitbeschäftigten geht es oft um das Problem, dass der im Gesetz vorgesehene Mehrarbeitszuschlag von 25 % nicht bezahlt wird. Häufig liegen äußerst komplizierte Sachverhalte in Verbindung mit Gleitzeitvereinbarungen, Durchrechnungsmodellen etc. vor.

     

    Auf Grund der Informationsoffensiven u.a. der Arbeiterkammer Tirol zum Thema Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit erkundigen sich zahlreiche Frauen bzw Paare über die einschlägigen Rechtsvorschriften. Es ist dabei aber festzustellen, dass nach wie vor ein Informationsdefizit insbesondere beim Thema Elternteilzeit besteht und viele Mütter bzw Väter im Rahmen der Beratung von dieser Möglichkeit der Beschäftigung überhaupt erstmals hören.