• Erben und Vererben

    Auch bei der bereits dritten Wiederholung des Vortrages „Erben und Vererben“ durch Rechtsanwalt Mag. Harald Rossmann in der Bezirkskammer Reutte war das Interesse der Ausserferner Bevölkerung zu diesem Thema ungebrochen groß. So fanden sich am 05.09.2013 erneut 75 Personen in den Räumlichkeiten der AK Reutte ein.

    Im Hinblick auf den Familienfrieden ist es ratsam seine Verlassenschaft bereits zu Lebzeiten zu regeln. Damit ein Testament als gültig anerkannt wird, müssen nur einige Rechtvorschriften eingehalten werden.

    Rechtsanwalt Mag. Harald Rossmann erläuterte an diesem Abend nochmals die Grundlagen des Erbrechts, Beachtenswertes zum Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Schenkung im Todesfall, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vermögensübergabe sowie die Problematik des Vermögensverlustes im Falle von Pflegebedürftigkeit.

    Im Anschluss an die Informationsveranstaltung stand Herr Mag. Rossmann wie gewohnt für individuelle Fragen zur Verfügung.