Neuerungen bei der Altersteilzeit
Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, bereits vor Pensionsantritt beruflich kürzer zu treten. Mit 01. Jänner 2013 traten einige Neuerungen in Kraft. Anlässlich des deshalb am 19.02.2013 in der Bezirkskammer Landeck durchgeführten Infoabends erklärte der Leiter der Bezirkskammer Landeck, Mag. Peter Comina, die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen und die vielen verschiedenen Varianten der Altersteilzeit.
Im Rahmen der Altersteilzeit können ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 % verringern und erhalten trotzdem zwischen 70 und 80 % des bisherigen Einkommens. Das frühest mögliche Antrittsalter beträgt für Männer 58 Jahre, für Frauen 53 Jahre. Die Altersteilzeit muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Der Arbeitgeber erhält für seine aus dieser Vereinbarung resultierenden Mehrkosten eine Förderung, das sogenannte Altersteilzeitgeld. Seit 01. Jänner 2013 kann die Altersteilzeit maximal fünf Jahre dauern, bei Blockmodellen muss eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.
Das Angebot, nach dem Vortrag noch persönliche Fragen an den Referenten zu stellen, wurde von zahlreichen Besuchern gerne angenommen.
