Vorstandsverantw.: Werner Salzburger
Vorsitz: Hannes Urban
Stellv.Vorsitz: Eva Pedross
Mitglieder:
- Martina Nowara
- Petra Grössl-Wechselberger
- Christoph Stillebacher
- Reinhard Carpentari
Zusammenfassung der bisherigen Themen:
- Probleme mit Banken, Versicherungen und diversen Anbietern der Finanzbranche
- Verbandsklage gegen die Hypo Tirol Bank-Negative Referenzzinssätze bei Verbraucherkrediten – OGH bestätigt Rechtsauffassung der AK Tirol – negative Referenzzinssätze müssen weitergegeben werden
- Mangelhaften Leistungen, überhöhte Preisen, unzulässige Kündigungsmodalitäten oder unlauteren Geschäftsmethoden bei diversen Dienstleistern
- Probleme beim (bzw. nach dem) Kauf
- Fragen und Beschwerden rund um Handy und Internet
- Reisemängel (Probleme bei Flug, Unterkunft, Gepäck etc.)
- Unlautere Geschäftspraktiken, neue Phishing- bzw. Abmahnwellen, gefälschte Rechnungen, aktuelle Fallen und sichere Internet-Nutzung, Betrugsversuche
- Dynamische Preisbildung (der Preis bleibt nicht immer gleich)
- Grenzüberschreitende Preiserhebungen bei Drogerieprodukten und Lebensmitteln
- AK Präsident Erwin Zangerl: „Nein zu flächendeckenden Bankomatgebühren“
- Info-Kampagne von AK Tirol und Landesschulrat für Tirol an Schulen („Tuning-Clubs“ und Maturareisen-Merkblatt)
Aktuelle Anträge der AAB-FCG-Fraktion:
KONS_Inländischer Verbrauchergerichtsstand
Ältere Forderungen aus vorangehenden Vollversammlungen:
Klare Kennzeichnungsregelungen für Backerzeugnisse
Verpflichtende Nettoverwiegung bei Verkauf von Weißgebäck und verbindliche Angabe des Kilopreises
Gesetzlicher Anspruch für Telekommunikationskunden auf Übermittlung von kostenlosen Papierrechnungen
Rechtzeitige Warnung vor Erreichen eines Downloadlimits bei Internetnutzung
Kostenfreie Servicenummern bei bestimmten öffentlichen Institutionen
Erhöhte Transparenz bei Lebensversicherungen mit Gewinnbeteiligungen
Rechtliche Neuregelung bei Telefonwerbung 05-er Rufnummern Einrichtung einer Schlichtungsstelle in Versicherungsangelegenheiten Forderungen im Zusammenhang mit NANO-Technologien Im Bereich der EU-Verbraucherrichtlinien Beibehaltung des Prinzips der Mindestharmonisierung – keine Reduzierung des Schutzniveaus durch Vollharmonisierung
