Vorstandsverantw.: Verena Steinlechner-Graziadei

Vorsitz: Thomas Lintner

Stellv.Vorsitz: Ernst Schwabegger

Mitglieder:

  • Johann Seiwald
  • Thomas Keusch
  • Doris Bergmann
  • Daniela Holaus

Zusammenfassung der bisherigen Themen:

  •  Arbeitgeber-Kündigung oder Unterstellung eines unberechtigten Austritts des Arbeitnehmers während des Krankenstandes
  • Konkurrenzklauseln, die Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Erwerbsmöglichkeiten knebeln
  • unzulässiger Abzug von Ausbildungskosten
  • rechtswidrige einseitige Urlaubsanordnungen durch Arbeitgeber (insbesondere bei schwacher Auftragslage)
  • unbegründete Entlassungen
  • ordnungsgemäße Auszahlung von geleisteten Mehr- und Überstunden
  • unzulässiger Abzug von Minusstunden bei schwacher Auftragslage
  • unzulässige und benachteiligende Formulierungen in Dienstzeugnissen
  • rechtswidriger Abzug von behaupteten Schäden bei Lohnabrechnungen
  • Ausstellung gesetzeskonformer vollständiger und nachvollziehbarer Lohnzettel
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Elternkarenz und Elternteilzeit sowie Wiedereinstieg, insbesondere – sozialpolitisch – Beseitigung finanzieller Nachteile durch Elternkarenz und Elternteilzeit
  • Altersteilzeit
  • Mobbing
  • Sozialpolitisch insbesondere
  • Einhaltung der Verpflichtung zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen
  • Verhinderung des 12-Stunden-Tages
  • Erleichterter Zugang zur 6. Urlaubswoche
  • Rechtsanspruch für Elternteilzeit für alle Arbeitnehmerinnen
  • Kündigungsschutz für alle ArbeitnehmerInnen

Aktuelle Anträge der AAB-FCG-Fraktion:

Schaffung eines arbeitsrechtlichen Straftabestandskataloges

Keine Abschaffung der Gerichtstage in Arbeits- und Sozialrechtssachen

Einführung eines Säuminszuschlages bei verspäteter Zahlung der Endabrechnung durch den Dienstgeber

 

Ältere Forderungen aus vorangehenden Vollversammlungen:

Eindeutige Vertragsvereinbarungen über Entgeltpflicht und Arbeitszeitverpflichtung

Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes (Schaffung eines eigenen Tatbestandes samt Sanktionsbestimmung für den Fall der Behinderung einer Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber)
Kein Verfall von Ansprüchen aus dem Lehrverhältnis
Widerrufsrecht des Arbeitnehmers bei einvernehmlicher Auflösung über Initiative des Arbeitgebers
Wiedereinführung des Erstattungsfonds