Vorstandsverantw.: Verena Steinlechner-Graziadei
Vorsitz: Thomas Lintner
Stellv.Vorsitz: Ernst Schwabegger
Mitglieder:
- Johann Seiwald
- Thomas Keusch
- Doris Bergmann
- Daniela Holaus
Zusammenfassung der bisherigen Themen:
- Arbeitgeber-Kündigung oder Unterstellung eines unberechtigten Austritts des Arbeitnehmers während des Krankenstandes
- Konkurrenzklauseln, die Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Erwerbsmöglichkeiten knebeln
- unzulässiger Abzug von Ausbildungskosten
- rechtswidrige einseitige Urlaubsanordnungen durch Arbeitgeber (insbesondere bei schwacher Auftragslage)
- unbegründete Entlassungen
- ordnungsgemäße Auszahlung von geleisteten Mehr- und Überstunden
- unzulässiger Abzug von Minusstunden bei schwacher Auftragslage
- unzulässige und benachteiligende Formulierungen in Dienstzeugnissen
- rechtswidriger Abzug von behaupteten Schäden bei Lohnabrechnungen
- Ausstellung gesetzeskonformer vollständiger und nachvollziehbarer Lohnzettel
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Elternkarenz und Elternteilzeit sowie Wiedereinstieg, insbesondere – sozialpolitisch – Beseitigung finanzieller Nachteile durch Elternkarenz und Elternteilzeit
- Altersteilzeit
- Mobbing
- Sozialpolitisch insbesondere
- Einhaltung der Verpflichtung zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen
- Verhinderung des 12-Stunden-Tages
- Erleichterter Zugang zur 6. Urlaubswoche
- Rechtsanspruch für Elternteilzeit für alle Arbeitnehmerinnen
- Kündigungsschutz für alle ArbeitnehmerInnen
Aktuelle Anträge der AAB-FCG-Fraktion:
Schaffung eines arbeitsrechtlichen Straftabestandskataloges
Keine Abschaffung der Gerichtstage in Arbeits- und Sozialrechtssachen
Einführung eines Säuminszuschlages bei verspäteter Zahlung der Endabrechnung durch den Dienstgeber
Ältere Forderungen aus vorangehenden Vollversammlungen:
Eindeutige Vertragsvereinbarungen über Entgeltpflicht und Arbeitszeitverpflichtung
Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes (Schaffung eines eigenen Tatbestandes samt Sanktionsbestimmung für den Fall der Behinderung einer Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber) Kein Verfall von Ansprüchen aus dem Lehrverhältnis Widerrufsrecht des Arbeitnehmers bei einvernehmlicher Auflösung über Initiative des Arbeitgebers Wiedereinführung des Erstattungsfonds
